Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma RPG-Service, Ralf P. Geppert (Lieferer) mit Kunden
Stand 01/2003
 

Allgemeines

Diese AGB gelten für alle Kaufverträge mit unseren Kunden. Die AGB befinden sich auf der Homepage und den Preislisten des Lieferers. Der Kunde kann sich somit jederzeit über den neuesten Stand der AGB informieren. Entgegenstehenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Kundendaten werden in EDV-Anlagen in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz gespeichert. Der Lieferer arbeitet regelmäßig am Fortschritt. Er behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen der technischen Angaben und des Programmangebots vorzunehmen.

Vertragsabschluß

Angebote des Lieferers sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge werden bei Order des Kunden erst mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers, spätestens mit der Ausführung der Lieferung oder Leistung geschlossen. Mit Vertragsschluss, wird auch eine in der Auftragsbestätigung näher bezifferte Vorauszahlung fällig. Diese beträgt im Regelfall 50% der Gesamtauftragssumme (Neukunden 100 %). Bei Geräten, welche durch den Lieferer produziert werden, beginnt die Produktion (Druck, Zusammenbau etc...) erst am Tag des Zahlungseinganges auf dem Konto des Lieferers. Auch die Lieferzeit richtet sich nach dem Eingang der Vorkasse.

Preise

Preise des Lieferers verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Euro und Netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Es kommen die am Tag der Order gültigen Preise zur Abrechnung. Bei einer Order unter einem Wert von Euro 300,00 erhebt der Lieferer eine Bearbeitungsgebühr von Euro 15,00. Sämtliche Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Reichelsheim (Erfüllungsort). Kosten für Transport und Transportversicherung/Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Für Transportversicherung/Spesen berechnet der Lieferer 1% des Bruttowarenwertes, mindestens jedoch Euro 0,75, höchstens Euro 9,00 (Änderungen vorbehalten). Für Eilbestellungen mit einer Abfertigungszeit von weniger als 48 Stunden, wird ein Expresszuschlag in Höhe von 10% des Warenwertes berechnet.

Lieferung

Die Lieferung erfolgt durch Bereitstellung der Ware ab Lager Reichelsheim (Erfüllungsort). Dies gilt sowohl für Hauptlieferungen, als auch für Teillieferungen. Die Kosten der Abnahme und Versendung der Ware nach einem anderen, als dem Erfüllungsort, trägt grundsätzlich der Kunde. Die Wahl der Versandart hat der Kunde. Handelt es sich jedoch um Ware, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine besondere Beförderung beansprucht, ist der Lieferer befugt, die erforderliche Versandart auszuwählen, ohne den Kunden davon zu unterrichten. Wird die Versandart vom Kunden mit der Order nicht ausdrücklich bestimmt, so trifft die Entscheidung der erforderlichen Versandart der Lieferer. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht unbeschadet des Gefahrübergangs bei Übergabe, auf den Kunden über, nach der Anzeige, dass die Ware zur Abholung am Erfüllungsort bereit steht oder für den Fall, dass der Lieferer auf Verlangen des Kunden, die verkaufte Ware nach einem anderen Ort, als dem Erfüllungsort versendet, sobald der Lieferer die Sache dem Transporteur (Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt) ausgeliefert hat.

Im Falle von höherer Gewalt, wozu auch Material-, Beschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen usw. gehören, hat der Lieferer die entstehenden Liefer- und Leistungsverzögerungen nicht zu vertreten. Dies gilt auch, wenn diese Umstände beim Vorlieferanten des Lieferers eintreten. Sollten diese Liefer- und Leistungsverzögerungen zu einer Überschreitung der Lieferfrist von mehr als 8 Wochen führen, ist der Kunde nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzforderungen sind in jedem Fall ausgeschlossen, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Lieferers, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Der Lieferer ist ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

Der Kunde hat die gekaufte Ware bei Versand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen und etwaige Schäden unverzüglich schriftlich dem Lieferer und dem Transporteur zu melden. Der Kunde ist selbst für die Einhaltung der Meldefrist an den Transporteur verantwortlich. Eine verspätete Meldung bewirkt fast immer die Ablehnung von Ersatzansprüchen. Der Lieferer übernimmt auf Wunsch des Kunden die weitere Schadensabwicklung mit dem Transporteur.

Wird die Ware außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland in Verkehr gebracht, so hat der Kunde die Verpflichtung, die Ware allen rechtlichen Vorschriften für das entsprechende Land, z.B. in Bezug auf Bauart, Beschaffenheit, Dokumentation, Kennzeichnung und Einsatzzwecke anzupassen.


Fernabsatzverträge mit Verbrauchern

(Als Verbraucher gilt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann).

Der Lieferer weist ausdrücklich darauf hin, daß bei Verträgen, die über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Erhalt der Ware besteht. Die Kosten für eine Rücklieferung bei Ausübung des Widerrufsrechts werden ab einem Warenwert von Euro 40,00 vom Lieferer übernommen. Auf telefonische Anzeige der beabsichtigten Rücksendung sorgt der Lieferer für die Übersendung einer sog. "Feeway-Marke" für Rücksendungen innerhalb der BRD.

Ein Kaufvertrag gilt nur als geschlossen, wenn auf die Bestellung des Kunden eine Auftragsbestätigung des Lieferers erfolgt.

Im übrigen erfolgt die Abwicklung des Vertragsverhältnisses nach den AGB des Lieferers.

Zahlungsbedingungen

Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe oder Lieferung der Ware gegen Vorkasse, Barzahlung oder Nachnahme. Rechnungen sind für den Lieferer in spesenfreier Weise zu begleichen. Wird bei vereinbartem Lastschrifteinzug oder bei Scheckzahlung eine Lastschrift oder ein Scheck nicht eingelöst, oder wurde das vereinbarte Kundenkreditlimit überzogen, so erfolgen alle weiteren Lieferungen - auch Rückstandsauflösungen - nur gegen Nachnahme/Barzahlung. Mit dem vertragsgerechten Angebot der Ware befindet sich der Kunde in Annahmeverzug und wird der vereinbarte Kaufpreis fällig. Der Lieferer ist berechtigt, in diesem Falle alle noch offenstehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge, sofort zur Barzahlung fällig zu stellen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

Gegen die Zahlungsansprüche des Lieferers aus dem Vertrag steht dem Kunden ein Aufrechnungsanspruch nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zu. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht.

Mängelansprüche

Es gilt grundsätzlich die gesetzliche Regelung. Bei Ware, die nicht neu ist, verkürzt sich die Mängelhaftung auf 1 Jahr. Soweit der Kunde Lieferung einer neuen Sache oder Rücktritt verlangt, ist er unbeschadet der Rechte des Lieferers auf Rückgewähr der mangelhaften Sache und Wertersatz verpflichtet, für die gezogenen Nutzungen einen Nutzungsabschlag zu vergüten. Soweit der Kunde nicht geringere Nutzungen oder der Lieferer nicht höhere Nutzungen nachweist, gehen die Vertragsparteien von einem Nutzungsabschlag in folgender Höhe aus:

Bei einer Nutzungsdauer

  - von mehr als 1 Monat 30 % des Verkaufswerts
- von mehr als 3 Monaten 40 % des Verkaufswerts
- von mehr als 6 Monaten 60 % des Verkaufswerts
- von mehr als 12 Monaten 70 % des Verkaufswerts

Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gerügt werden. Transportschäden sind kein Mangel; hierfür haftet in der Regel der Transporteur.

Schadensersatzansprüche, insbesondere der Ersatz von Mangelfolgeschäden sind aber ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Lieferers, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie dann nicht, wenn der Schaden auf einem Umstand beruht, für den der Lieferer eine Garantie für die Beschaffenheit oder Herstellung der Ware übernommen hat.

Bei Rücksendungen von Ware, werden dem Kunden die entstandenen Prüfkosten in Rechnung gestellt, soweit sich der gerügte Mangel nicht bestätigt.

Reparaturen, die vom Kunden gewünscht werden und für die Mängelansprüche nicht bestehen, werden gegen Berechnung des anfallenden Aufwands ausgeführt. Auf Wunsch des Kunden wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser ist vergütungspflichtig, auch wenn die Reparatur danach nicht durchgeführt wird.

Der Lieferer weist ausdrücklich auf die für die Montage und Installation, insbesondere in öffentlichen Gebäuden bzw. auf Bühnen geltenden besonderen Sicherheitsrichtlinien bzw. Vorschriften für Sachverständigenabnahmen der Ware hin. Diese sind vom Kunden unbedingt zu beachten. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, sich über diese Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften zu informieren, sowie Montage, Installation und Abnahme der Ware gem. den geltenden Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften vorzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, seinen Abnehmern diese Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften mitzuteilen, sowie die für die Montage, Installation und Sachverständigenabnahme geltenden Vorschriften ebenfalls seinen Abnehmern aufzuerlegen. Dekorationsobjekte, wie z.B. Beschriftungsfolien sind nicht flammenhemmend,. Kunde und Aufsteller müssen prüfen, ob für das Einsatzgebiet ein Flammenschutz (DIN 4102-1, schwer entflammbar o.ä.) vorgeschrieben ist. In diesem Fall ist vor dem Aufstellen der Geräte eine Behandlung mit flammenhemmendem Material vorzunehmen. Diese Information ist bei Aufstellung und Wiederverkauf der Ware vom Kunden weiterzugeben.

Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung aller Forderungen des Lieferers durch den Kunden, bleibt das Eigentum der gelieferten Ware beim Lieferer. Ein Eigentumserwerb des Kunden an der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung zu einer neuen Sache, ist ausgeschlossen. Der Kunde tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung mit anderen Waren zu einer neuen Sache, an den Lieferer ab. Auf Verlangen des Lieferers hat der Kunde dem Lieferer die Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen und den Schuldnern die Abtretung offen zu legen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt und kann strafrechtliche Folgen haben.

Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder einer sonstigen anlässlich des Vertragsschlusses getroffenen sonstigen Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine den Sinn der Bestimmung am Nächsten liegende. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Reichelsheim. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Darmstadt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.