Allgemeines
Diese AGB gelten für alle Kaufverträge mit unseren Kunden. Die AGB
befinden sich auf der Homepage und den Preislisten des Lieferers. Der Kunde
kann sich somit jederzeit über den neuesten Stand der AGB informieren.
Entgegenstehenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden wird
hiermit ausdrücklich widersprochen. Kundendaten werden in EDV-Anlagen
in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz gespeichert. Der Lieferer
arbeitet regelmäßig am Fortschritt. Er behält sich das Recht
vor, jederzeit Änderungen der technischen Angaben und des Programmangebots
vorzunehmen.
Vertragsabschluß
Angebote des Lieferers sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets
unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge werden bei Order des Kunden
erst mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers,
spätestens mit der Ausführung der Lieferung oder Leistung geschlossen.
Mit Vertragsschluss, wird auch eine in der Auftragsbestätigung näher
bezifferte Vorauszahlung fällig. Diese beträgt im Regelfall 50%
der Gesamtauftragssumme (Neukunden 100 %). Bei Geräten, welche durch
den Lieferer produziert werden, beginnt die Produktion (Druck, Zusammenbau
etc...) erst am Tag des Zahlungseinganges auf dem Konto des Lieferers. Auch
die Lieferzeit richtet sich nach dem Eingang der Vorkasse.
Preise
Preise des Lieferers verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Euro
und Netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen,
Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Es kommen die am Tag der Order gültigen
Preise zur Abrechnung. Bei einer Order unter einem Wert von Euro 300,00 erhebt
der Lieferer eine Bearbeitungsgebühr von Euro 15,00. Sämtliche Preise
verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Reichelsheim (Erfüllungsort).
Kosten für Transport und Transportversicherung/Spesen gehen zu Lasten
des Kunden. Für Transportversicherung/Spesen berechnet der Lieferer 1%
des Bruttowarenwertes, mindestens jedoch Euro 0,75, höchstens Euro 9,00
(Änderungen vorbehalten). Für Eilbestellungen mit einer Abfertigungszeit
von weniger als 48 Stunden, wird ein Expresszuschlag in Höhe von 10%
des Warenwertes berechnet.
Lieferung
Die Lieferung erfolgt durch Bereitstellung der Ware ab Lager Reichelsheim
(Erfüllungsort). Dies gilt sowohl für Hauptlieferungen, als auch
für Teillieferungen. Die Kosten der Abnahme und Versendung der Ware nach
einem anderen, als dem Erfüllungsort, trägt grundsätzlich der
Kunde. Die Wahl der Versandart hat der Kunde. Handelt es sich jedoch um Ware,
die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine besondere Beförderung beansprucht,
ist der Lieferer befugt, die erforderliche Versandart auszuwählen, ohne
den Kunden davon zu unterrichten. Wird die Versandart vom Kunden mit der Order
nicht ausdrücklich bestimmt, so trifft die Entscheidung der erforderlichen
Versandart der Lieferer. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung der Ware geht unbeschadet des Gefahrübergangs
bei Übergabe, auf den Kunden über, nach der Anzeige, dass die Ware
zur Abholung am Erfüllungsort bereit steht oder für den Fall, dass
der Lieferer auf Verlangen des Kunden, die verkaufte Ware nach einem anderen
Ort, als dem Erfüllungsort versendet, sobald der Lieferer die Sache dem
Transporteur (Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung
der Versendung bestimmten Person oder Anstalt) ausgeliefert hat.
Im Falle von höherer Gewalt, wozu auch Material-, Beschaffungsschwierigkeiten,
Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen usw. gehören,
hat der Lieferer die entstehenden Liefer- und Leistungsverzögerungen
nicht zu vertreten. Dies gilt auch, wenn diese Umstände beim Vorlieferanten
des Lieferers eintreten. Sollten diese Liefer- und Leistungsverzögerungen
zu einer Überschreitung der Lieferfrist von mehr als 8 Wochen führen,
ist der Kunde nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt,
hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils durch schriftliche Erklärung
vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzforderungen sind
in jedem Fall ausgeschlossen, außer bei vorsätzlicher oder grob
fahrlässiger Pflichtverletzung des Lieferers, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Der Lieferer ist ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
Der Kunde hat die gekaufte Ware bei Versand nach einem anderen Ort als dem
Erfüllungsort unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen
und etwaige Schäden unverzüglich schriftlich dem Lieferer und dem
Transporteur zu melden. Der Kunde ist selbst für die Einhaltung der Meldefrist
an den Transporteur verantwortlich. Eine verspätete Meldung bewirkt fast
immer die Ablehnung von Ersatzansprüchen. Der Lieferer übernimmt
auf Wunsch des Kunden die weitere Schadensabwicklung mit dem Transporteur.
Wird die Ware außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland in
Verkehr gebracht, so hat der Kunde die Verpflichtung, die Ware allen rechtlichen
Vorschriften für das entsprechende Land, z.B. in Bezug auf Bauart, Beschaffenheit,
Dokumentation, Kennzeichnung und Einsatzzwecke anzupassen.
Fernabsatzverträge mit Verbrauchern
(Als Verbraucher gilt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft
zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann).
Der Lieferer weist ausdrücklich darauf hin, daß bei Verträgen,
die über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, ein Widerrufsrecht
von 14 Tagen nach Erhalt der Ware besteht. Die Kosten für eine Rücklieferung
bei Ausübung des Widerrufsrechts werden ab einem Warenwert von Euro 40,00
vom Lieferer übernommen. Auf telefonische Anzeige der beabsichtigten
Rücksendung sorgt der Lieferer für die Übersendung einer sog.
"Feeway-Marke" für Rücksendungen innerhalb der BRD.
Ein Kaufvertrag gilt nur als geschlossen, wenn auf die Bestellung des Kunden
eine Auftragsbestätigung des Lieferers erfolgt.
Im übrigen erfolgt die Abwicklung des Vertragsverhältnisses nach
den AGB des Lieferers.
Zahlungsbedingungen
Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe oder Lieferung der
Ware gegen Vorkasse, Barzahlung oder Nachnahme. Rechnungen sind für den
Lieferer in spesenfreier Weise zu begleichen. Wird bei vereinbartem Lastschrifteinzug
oder bei Scheckzahlung eine Lastschrift oder ein Scheck nicht eingelöst,
oder wurde das vereinbarte Kundenkreditlimit überzogen, so erfolgen alle
weiteren Lieferungen - auch Rückstandsauflösungen - nur gegen Nachnahme/Barzahlung.
Mit dem vertragsgerechten Angebot der Ware befindet sich der Kunde in Annahmeverzug
und wird der vereinbarte Kaufpreis fällig. Der Lieferer ist berechtigt,
in diesem Falle alle noch offenstehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge,
sofort zur Barzahlung fällig zu stellen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
Gegen die Zahlungsansprüche des Lieferers aus dem Vertrag steht dem Kunden
ein Aufrechnungsanspruch nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderung zu. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht
nicht.
Mängelansprüche
Es gilt grundsätzlich die gesetzliche Regelung. Bei Ware, die nicht neu
ist, verkürzt sich die Mängelhaftung auf 1 Jahr. Soweit der Kunde
Lieferung einer neuen Sache oder Rücktritt verlangt, ist er unbeschadet
der Rechte des Lieferers auf Rückgewähr der mangelhaften Sache und
Wertersatz verpflichtet, für die gezogenen Nutzungen einen Nutzungsabschlag
zu vergüten. Soweit der Kunde nicht geringere Nutzungen oder der Lieferer
nicht höhere Nutzungen nachweist, gehen die Vertragsparteien von einem
Nutzungsabschlag in folgender Höhe aus:
Bei einer Nutzungsdauer
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- von mehr als 1 Monat 30 % des Verkaufswerts
- von mehr als 3 Monaten 40 % des Verkaufswerts
- von mehr als 6 Monaten 60 % des Verkaufswerts
- von mehr als 12 Monaten 70 % des Verkaufswerts |
Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung, verborgene
Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gerügt werden.
Transportschäden sind kein Mangel; hierfür haftet in der Regel der
Transporteur.
Schadensersatzansprüche, insbesondere der Ersatz von Mangelfolgeschäden
sind aber ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für vorsätzliche
oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Lieferers, seiner Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen sowie dann nicht, wenn der Schaden auf einem
Umstand beruht, für den der Lieferer eine Garantie für die Beschaffenheit
oder Herstellung der Ware übernommen hat.
Bei Rücksendungen von Ware, werden dem Kunden die entstandenen Prüfkosten
in Rechnung gestellt, soweit sich der gerügte Mangel nicht bestätigt.
Reparaturen, die vom Kunden gewünscht werden und für die Mängelansprüche
nicht bestehen, werden gegen Berechnung des anfallenden Aufwands ausgeführt.
Auf Wunsch des Kunden wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser ist vergütungspflichtig,
auch wenn die Reparatur danach nicht durchgeführt wird.
Der Lieferer weist ausdrücklich auf die für die Montage und Installation,
insbesondere in öffentlichen Gebäuden bzw. auf Bühnen geltenden
besonderen Sicherheitsrichtlinien bzw. Vorschriften für Sachverständigenabnahmen
der Ware hin. Diese sind vom Kunden unbedingt zu beachten. Der Kunde verpflichtet
sich hiermit, sich über diese Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften
zu informieren, sowie Montage, Installation und Abnahme der Ware gem. den
geltenden Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften vorzunehmen. Der Kunde verpflichtet
sich hiermit, seinen Abnehmern diese Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften
mitzuteilen, sowie die für die Montage, Installation und Sachverständigenabnahme
geltenden Vorschriften ebenfalls seinen Abnehmern aufzuerlegen. Dekorationsobjekte,
wie z.B. Beschriftungsfolien sind nicht flammenhemmend,. Kunde und Aufsteller
müssen prüfen, ob für das Einsatzgebiet ein Flammenschutz (DIN
4102-1, schwer entflammbar o.ä.) vorgeschrieben ist. In diesem Fall ist
vor dem Aufstellen der Geräte eine Behandlung mit flammenhemmendem Material
vorzunehmen. Diese Information ist bei Aufstellung und Wiederverkauf der Ware
vom Kunden weiterzugeben.
Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter erweitertem
Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung aller Forderungen des Lieferers durch
den Kunden, bleibt das Eigentum der gelieferten Ware beim Lieferer. Ein Eigentumserwerb
des Kunden an der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung zu
einer neuen Sache, ist ausgeschlossen. Der Kunde tritt schon jetzt seine Forderungen
aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung
mit anderen Waren zu einer neuen Sache, an den Lieferer ab. Auf Verlangen
des Lieferers hat der Kunde dem Lieferer die Schuldner der abgetretenen Forderung
zu nennen und den Schuldnern die Abtretung offen zu legen. Eine Verpfändung
oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt und kann
strafrechtliche Folgen haben.
Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder einer sonstigen anlässlich des
Vertragsschlusses getroffenen sonstigen Vereinbarung unwirksam sein, so wird
die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der
unwirksamen Bestimmung tritt eine den Sinn der Bestimmung am Nächsten
liegende. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Reichelsheim. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich
zulässig, Darmstadt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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